Kirchliches Engagement

Kirchliches Engagement in der Ganztagsschule

Die bayerischen (Erz-) Bistümer engagieren sich auf vielfältige Wiese in der ganztägigen Bildung von Kindern und Jugendlichen.

Die Mitgestaltung in der Ganztagsschule ist als ein Dienst der Kirche an den Schülerinnen und Schülern zu sehen, der als bereichernde Wegbegleitung junger Menschen im Lebensraum Schule zu verstehen ist. Diese wird letztlich vom ermutigenden und aufrichtenden Handeln Jesu inspiriert, wie es beispielsweise die Emmauserzählung (Lk 24,13-35) schildert. Die deutschen Bischöfe verweisen nachdrücklich auf die zunehmende Bedeutung dieses Lebens- und Erfahrungsortes und seine prägende Wirkungen gerade im Kontext der Ganztagsschule: „Die bewusste Gestaltung der Schulkultur ist für alle am Schulleben Beteiligten von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere dort, wo Ganztagsschulen oder schulische Angebote der Ganztagsbetreuung eingerichtet werden. Für die Schülerinnen und Schüler ist die Schule neben der Familie ein wichtiger sozialer Ort, an dem sie wertebildende Erfahrungen machen.“

Die kirchlichen Angebote im Rahmen der Ganztagsschule können die grundlegenden Aufgaben (Trias Förderung, Bildung und Erziehung) auf der Basis des christlichen Menschenbildes erfüllen. Formal und rechtlich abgesichert sind diese Aufgaben wiederum durch die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie den bayerischen (Erz-)Diözesen - vertreten durch das Katholische Schulkommissariat in Bayern.

Dabei gilt es Kompetenzen bei den Kindern und Jugendlichen in folgenden Bereichen in den Blick zu nehmen:

  • soziale Kompetenz
  • musisch-kreative Kompetenz
  • interkulturelle Kompetenz
  • kommunikative Kompetenz
  • personale Kompetenz
  • ökologische Kompetenz
  • Medienkompetenz
  • arbeitspraktische Kompetenz

Die folgenden kirchlichen Angebote im Rahmen ganztägiger Schulformen sind sowohl im Bereich der offenen wie auch der gebundenen Ganztagsschule möglich. Sie dienen primär der Förderung sozialer, wie auch religiöser Kompetenzen und sind im Kontext des pädagogisch gestalteten Freizeit- und Neigungsbereiches angesiedelt.

Die beispielhaft genannten Angebote können sowohl von kirchlichen Religionslehrern/-innen wie auch von pastoralen Mitarbeitern/-innen begleitet und durchgeführt werden. Sie geben zugleich einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder:

  • Entspannung, Stille und meditative Elemente als Weg zur Ruhe
  • „Lasst uns miteinander reden“: gewaltfreie Kommunikation, Gesprächsregeln, Streitschlichtermodelle
  • Soziales Lernen/Compassionprojekte: Schülergruppen besuchen bzw. betreuen über einen begrenzten Zeitraum ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung. Eine-Welt-Projekte: Besuche eines Eine-Welt-Ladens, Einrichtung eines Eine-Welt-Ladens in der Schule, Kontakt mit Missionaren für Patenschaften, evtl. (Mit-)Gestaltung von Projekten kirchlicher Hilfswerke
  • mehr...

Mögliche Kooperationspartner über Religionslehrkräfte und pastorale Mitarbeiter/-innen hinaus sind – je nach Angebot - insbesondere kirchliche (Jugend-)Verbände, ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen der Pfarreien oder kirchlichen Einrichtungen wie z. B. Sozialstationen, Kindertagesstätten, Bildungshäuser, Ordensgemeinschaften, Kirchenmusiker/-innen. Mit diesen Partnern kann im Rahmen von Projekten zusammengearbeitet werden, wobei die Ausgestaltung immer bei den zuständigen Religionslehrern/-innen oder pastoralen Mitarbeitern/-innen liegt und diese zusammen mit der Schulleitung auch die Aufsicht zu verantworten haben.

Einsatz von kirchlichen Religionslehrkräften im Ganztag

Aufgrund Ihrer pädagogischen Qualifikation und des „Beheimatet-Seins“ im Lebensraum Schule sind insbesondere kirchliche Religionslehrkräfte für den Einsatz in der Ganztagsschule bestens geeignet.

Möglichkeiten des Einsatzes sind:

    • Im Rahmen der zwölf Lehrerwochenstunden in der gebundenen Ganztagsgrund- und mittelschule auf der Grundlage des Rahmenkonzepts für katholische und evangelische Religionslehrer/-innen
    • Einsatz von kirchlichen Religionslehrkräften über einen Kooperationsvertrag zwischen Schule (Regierung) und dem jeweiligen (Erz-)Bistum 
    • Die kirchlichen Angebote orientieren sich an Kompetenzbereichen und verstehen sich als offene Lehrangebote, die ihre Grundlage in der Hoffnungsperspektive christlichen Glaubens und in der Orientierung am christlichen Menschenbild haben.
    • Katholische Sozial- und Jugendverbände agieren als Kooperationspartner für die Schulen
    • Pfarreien engagieren sich mit Projekte durch geeignetes Fachpersonal
    • Katholische Horte befinden sich in der Trägerschaft von Orden, kirchlichen Vereinen oder Pfarrgemeinden

    • Einsatz von kirchlichen Religionskräften in der Grund-, Mittel- und Förderschule
    • durch einen Kooperationsvertrag zwischen der Leitung der konkreten Schule als Vertreterin des Freistaates Bayern, dem Kooperationspartner vor Ort bzw. der Regierung und dem jeweiligen (Erz-) Bistum
    • Engagement von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Pfarrgemeinde in Kooperation mit dem externen Anbieter, bzw. der Schulleitung
    • Katholische Einrichtungen und Verbände, z. B. Caritas oder Kolping, übernehmen Trägerschaften und fungieren als sog. Externe Anbieter
    • Katholische Horte befinden sich in der Trägerschaft von Orden, kirchlichen Vereinen oder Pfarrgemeinden

    Eine Zusammenfassung finden Sie hier:

    Bistum Augsburg - Abteilung Schule und Religionsunterricht
    Bistum Augsburg