Im KMS VI.2-5 S 4402.1/6/5 vom 21.10.2009 wird auf Seite 12ff. unter Punkt „10. Religiöses Leben an der Schule“ eingehend auf die rechtliche Grundlage und Umsetzung von Schulgebet, Schulgottesdienst und Schulandacht eingegangen. Dieses KMS gilt laut dem Schreiben selbst, über die Dauer von 3 Jahren hinaus und wurde in die Datenbank BAYERNRECHT eingestellt.
© Bistum Augsburg 2018 | Impressum | Datenschutz | AGB | Widerrufsbelehrung | KiS-&Burnout-Telefon | Login | Seite drucken