Ludwig Sauter
Leiter Fachbereich I: Grund-, Mittel- und Förderschulen / Religionspädagogisches Seminar, stv. Abteilungsleiter
Schulamtsdirektor i. K.
"Ich will junge Menschen ermutigen, das Leben und die Welt vom christlichen Glauben her zu betrachten. Mir ist dabei wichtig, dass sie ihre Lebensfragen und in dem Zusammenhang auch ihre Fragen nach Gott einbringen können. Das erlebe ich oft als echte Herausforderung, gleichzeitig staune ich nicht selten, wie groß das Interesse von Kindern und Jugendlichen an Religion und an Glaubensfragen ist. Ich sehe meinen Beruf als Aufgabe, bei der ich mich – Gott sei Dank – auch begleitet wissen darf."
1.1. EINSATZFELDER
1.2. PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
1.3. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
a) abgeschlossenes Hochschulstudium
b) Abschluss Fachakademie / Theologie im Fernkurs
Der Einsatz als Religionslehrer/-in i.K. ist in Teilzeitanstellung möglich; in der Regel höchstens 12 Wochenstunden, eine Qualifizierung zum hauptberuflichen Einsatz ist jedoch möglich.
1.4. ANSTELLUNG
a) Anstellungschancen
b) Besoldung
1.5. WAS WIR DARÜBER HINAUS BIETEN
1.6. AUSBILDUNGSWEG
Im Anschluss an das Studium erfolgt ein Vorbereitungsdienst (Seminar) im Dienst der Diözese. Er umfasst:
Prüfungsleistungen (2. Dienstprüfung):
Abschluss:
Die Seminarteilnahme ist auch auf Teilzeitbasis möglich.
> Ausbildungs- und Prüfungsordnung
> Seminarprogramm für die Ausbildung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern im Kirchendienst
1.7. KONTAKT
Leiter Fachbereich I: Grund-, Mittel- und Förderschulen / Religionspädagogisches Seminar, stv. Abteilungsleiter
Schulamtsdirektor i. K.
2.1. EINSATZFELDER
2.2. PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
2.3. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
2.4. ANSTELLUNG
a) Anstellungschancen
b) Besoldung
2.5. AUSBILDUNGSWEG
für Haupt- und Drittelfach Katholische Religionslehre zur Erlangung der missio canonica für Grund- und Mittelschulen:
Nach dem abgeschlossenen Studium folgt ein zweijähriges Referendariat in staatlicher Anstellung. Das Fachseminar für den kath. Religionsunterricht an Grund- und Mittelschulen ist in die staatliche Seminarausbildung eingebunden:
2.6. KONTAKT
Koordinator staatl. Ausbildung
Schulrat i.K.
3.1. EINSATZFELDER
3.2. PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
3.3. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
3.4. ANSTELLUNG
a) Anstellungschancen
b) Besoldung
3.5. AUSBILDUNGSWEG
für Drittelfach Katholische Religionslehre
Nach dem abgeschlossenen Studium folgt ein zweijähriges Referendariat in staatlicher Anstellung. Das kirchliche Seminar für den kath. Religionsunterricht an Förderschulen findet ergänzend zum staatlichen Seminar statt.
3.6. KONTAKT
Referentin für den Religionsunterricht an Förderschulen
Seminarrektorin i. K.
4.1. EINSATZFELDER
4.2. PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
4.3. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
4.4. AUSBILDUNGSWEG
für das Zweitfach Katholische Religionslehre zur Erlangung der Missio canonica (kirchliche Beauftragung) für Real- und Wirtschaftsschulen:
Nach dem abgeschlossenen Studium folgt ein zweijähriges Referendariat in staatlicher Anstellung. Das Fachseminar für den kath. Religionsunterricht an Realschulen findet an einer Seminarschule im Raum Bayern statt. Darauf folgt das Einsatzjahr an einer anderen stattlichen Schule in Bayern mit Rückbindung an die Seminarschule.
4.4.1 Voraussetzungen zur Erlangung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Missio canonica):
4.4.2 Abschluss 2. Staatsexamen für das Lehramt Real- und Wirtschaftsschule mit dem Zweitfach Katholische Religionslehre
4.5. ANSTELLUNG
a) Anstallungschanchen
b) Besoldung
4.6. KONTAKT
Referent für Realschulen
Oberstudienrat i. K.
5.1. EINSATZFELDER
5.2. PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
5.3. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
5.4. AUSBILDUNGSWEG
5.4.1. Referendariat
5.4.2. Voraussetzungen zur Erlangung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Missio canonica):
5.4.3. Abschluss
2. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien
5.5. ANSTELLUNG
a) Anstellungssituation:
b) Besoldung nach Beamtentarif:
Weitere Informationen unter:
https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/gymnasium.html
5.6. KONTAKT
Referentin für Gymnasien
Oberstudienrätin
6.1. EINSATZFELDER
6.2. PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
6.3. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
6.4. ANSTELLUNG
a) Anstellungschancen
b) Besoldung
6.5. AUSBILDUNGSWEG
Zweitfach Katholische Religionslehre zur Erlangung der Missio Canonica für Berufliche Schulen:
Nach dem abgeschlossenen Studium folgt ein zweijähriges Referendariat in staatlicher Anstellung:
6.6. KONTAKT
Referent für Berufsbildende Schulen / Fachakademien für Sozialpädagogik
Obersudienrat i. K.
Informationen und den Antrag zur Missio Canonica und vorläufigen Unterrichtserlaubnis finden Sie hier
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