Schulleitungen

Schulleitungen

Die hier aufgeführten Informationen finden Sie unten in einem pdf zusammengefasst zum Ausdrucken

Eine hilfreiche Informationsquelle finden Sie im KMS „Religionsunterrichts und religiöse Erziehung; Grundlagen und allgemeine Regelungen" (KMS V.2-BS4402.1/61/25 v. 17.08.2023). Dort sind alle wesentlichen Aspekte für sämtliche Schularten zusammengefasst. LINK

Zusätzlich haben wir eine ergänzende Zusammenstellung zum Religionsunterricht für die jeweiligen Schularten ebenso auf unserer Homepage eingestellt.
LINK

Amtliche Informationen über die Unterrichtssituation im Fach Katholische Religionslehre erhalten wir direkt vom Kultusministerium.

Darin enthalten sind u. a. folgende Angaben:

  • Religionslehrkräfte an Ihrer Schule (insbesondere Name, Vorname, PKZ)
  • die tatsächlichen Einsätze im Fach RU (Klasse/Gruppe, Schülerzahl, Stundenmaß)
  • Hinweise über Unterrichtsausfälle (Anzahl der Stunden, Klasse/Gruppe, Grund)
  • weitere statistische Angaben 

Weil wir diese Daten durch unser kirchliches Informationssystem RELIS nutzen können, werden wir Sie lediglich im Einzelfall um Mithilfe bitten, wenn wir dringend noch ergänzende Informationen benötigen. Unsere Mitteilungen und Publikationen, z. B. Ausgaben unserer religionspädagogischen Fachzeitschrift Kontakt, werden über die Schuladresse an die einzelnen Lehrkräfte versandt (mit dem Adressatenhinweis „z. Hd. Herrn Max Mustermann“). Da wir die jeweiligen Daten des Kultusministeriums erfahrungsgemäß erst spät im Laufe des Schuljahrs erhalten, ergibt sich jedoch eine Informationslücke bei Versetzungen. Sollten wir eine Lehrkraft, die von Ihrer Schule wegversetzt wurde, noch über diese Adresse anschreiben, so bitten wir Sie ganz herzlich darum, für eine Weiterleitung des Briefes an die neue Einsatzschule zu sorgen. Die Datenkorrektur bei uns erfolgt automatisch, sobald die Angaben des Kultusministeriums importiert sind.

Der Religionsunterricht ist eine sog. res mixta, und wird von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet. In diesem Rahmen ist es obligatorisch, dass bei der anstehenden Beurteilung von staatlichen Lehrkräften mit der Fakultas für den Religionsunterricht auch die Kirchliche Oberbehörde gehört werden muss.

Wir betrachten dies zudem als Möglichkeit der fachlichen Beratung und immer auch der persönlichen Bestärkung unserer Kolleginnen und Kollegen. Die im Zusammenhang mit den Unterrichtsbesuchen geführten Gespräche erweisen sich in der Regel als sehr fruchtbar und anregend für beide Seiten.

Falls an Ihrer Schule die dienstliche Beurteilung einer staatlichen Religionslehrkraft ansteht, bitten wir um eine möglichst frühzeitige Benachrichtigung, damit wir den Unterrichtsbesuch einplanen können. Zur Festlegung des Termins benötigen wir auch den Stundenplan der betreffenden Lehrkraft.

Grundsätzlich ist es uns ein Anliegen, dass ein Unterrichtsbesuch zusammen mit der Schulleitung stattfindet; zum einen, um Religionslehrkräfte im Sinne der Beurteilungsrichtlinien gleichberechtigt zu Lehrkräften mit anderer Fakultas zu behandeln, zum anderen, um eine gemeinsame Beurteilungsgrundlage zu haben.

In die unten hinterlegten digitalen Formular können Sie sowohl Religionslehrkräfte, die zur periodischen Beurteilung anstehen, als auch Sonderfälle zur Beurteilung bzw. Beratung melden. Bitte senden Sie dieses zum Beginn des Halb-/bzw. Schuljahres, in dem Sie Unterrichtsbesuche bei den betreffenden Lehrkräften im Fach Kath. Religionslehre planen. Sie erhalten dann von uns eine Rückmeldung, ob ein Besuch der Kirche erfolgt, oder ob Sie den Vermerk „die kirchliche Oberbehörde wurde gehört“ in die Beurteilung aufnehmen können.

Sollten Religionslehrkräfte im Kirchendienst bzw. pastorale Mitarbeiter/-innen an Ihrer Schule tätig sein, werden wir uns bezüglich im Vorfeld eines Beurteilungsbesuches mit Ihnen in Verbindung setzen.

Selbstverständlich können Sie uns darüber hinaus jederzeit persönlich kontaktieren, per E-Mail oder telefonisch. Das Formular erleichtert uns die Planung der Unterrichtsbesuche, die persönliche Beratung, insbesondere bei Sonderfällen, soll dieses jedoch nicht ersetzen.

Beurteilung BS  Beurteilung GY  Beurteilung RS

Die Personenabfrage bezüglich Fachbetreuer/-in/Fachschaftsleiter/-in/Kontaktlehrkräfte erfolgte im Begleittext der E-Mail.

Sollte sich eine Veränderung ergeben, teilen Sie uns bitte über dieses ONLINE-FORMULAR die entsprechenden Daten mit.

Für Grund-, Mittel- und Förderschulen: Eine Beschreibung der Tätigkeitsfelder von Kontaktlehrkräften finden Sie in Kürze wieder hier LINK

Hierzu gibt es die Anordnung des Staatsministeriums (KMS VI.2-5 S 4402.1/6/5 v. 21.10.2009, Nr. 4), wonach sich die Größe der Unterrichtsgruppe im Fach Religionslehre, an der durchschnittlichen Klassengröße der jeweiligen Jahrgangsstufe zu orientieren hat. Sollten Schwierigkeiten auftauchen, den Religionsunterricht mit den vorhandenen Lehrkräften in dieser gewünschten Form zu erteilen, so wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle schuleru-geschaeftsstelle@bistum-augsburg.de

Wir werden dann versuchen, mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Wie in den anderen Schularten gilt folgende Regelung (vgl. KMS „Grundlagen des Religions-unterrichts“ VI.2-5 S 4402. 1/6/5 v. 21.10.2009, Nr. 7): Sofern Ihnen begründete Anträge nichtkatholischer Schüler/-innen auf Teilnahme am katholischen Religionsunterricht als Pflichtfach vorliegen, bitten wir darum, diese uns möglichst bald zusammen mit der Stellungnahme der betroffenen Religionslehrkraft zuzuleiten; Download des Antragsformulars unter: www.schuleRU-augsburg.de/schulleitungen. Bei Angehörigen anderer Konfessionen bzw. Religionen ist dem Antrag auch die Zustimmungserklärung der jeweils eigenen Religionsgemeinschaft beizugeben. Bei Schülern, die der Orthodoxen Kirche angehören, ist eine solche Zustimmungserklärung zur Zeit nicht nötig!

Insbesondere wegen der Neueinstellungen von Gymnasiallehrkräften an den Beruflichen Schulen – auch im Zuge der Beschulung von Flüchtlingen - und aktueller Anweisungen des Kultusministeriums zum Einsatz von abgeordneten kirchlichen Religionslehrkräften (v. a. KMS zum Abschluss von Abstellungsverträgen, VI.7-BH9000-7b.1 365 v. 05.02.2016) ist möglicherweise an Ihrer Schule der Religionsunterricht besser abgedeckt als früher.
Trotzdem beobachten wir weiterhin merkliche Unterrichtsausfälle in unserem Fach; gleichzeitig findet in der Regel kein/kaum Ethikunterricht statt. Wenn die schulische Bildung in dieser Weise reduziert wird, zeichnen sich erhebliche negative Folgen für die Gewährleistung und Förderung von (religiöser) Sinn- und Wertorientierung an Beruflichen Schulen ab.

Informieren Sie uns deshalb bitte, wenn an Ihrer Schule zusätzliche Lehrkräfte benötigt werden. Wir bemühen uns, dafür geeignete kirchliche Lehrkräfte zu gewinnen und abzustellen, soweit es im Konsens mit den Bezirksregierungen und dem Kultusministerium genehmigungsfähig ist. Wir verstehen den kirchlichen Einsatz für die Sicherung des Unterrichts auch als unseren Beitrag zur Stärkung der beruflichen Bildung und des beruflichen Schulwesens.
Näheres dazu sowie aktuelle Informationen zu allen Belangen finden Sie auf unserer Website: www.schuleRU-augsburg.de/berufsschule

Der Aufwand für Vertretungen steigt nach wie vor. Er macht heute einen Hauptteil unserer täglichen Arbeit aus. Trotzdem sind wir – wie der Staat auch – nicht in der Lage, alle Ausfälle zu vertreten! Viele Anfragen wurden schon vor Ort durch die Schulbeauftragten abgewiesen, welche die aktuelle Auslastung der Mobilen Reserven in Listen einsehen können und die verfügbaren Rahmenvertragskräfte kennen. In unserer kirchlichen Verantwortung für einen qualifizierten und verlässlichen Religionsunterricht ist uns weiterhin daran gelegen, in intensiver Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulleitungen die Unterrichtsstunden nach Möglichkeit zu vertreten und den Ausfall so gering wie möglich zu halten; wir bitten deshalb in diesem Zusammenhang um Verständnis, wenn wir auch nicht alle Fortbildungsanträge genehmigen können. Unser vermehrter Einsatz für geeignete Unterrichtsvertretungen wird – wie Rückmeldungen zeigen - von der staatlichen Schulverwaltung äußerst positiv aufgenommen.

Bistum Augsburg - Abteilung Schule und Religionsunterricht
Bistum Augsburg