Informationen zu Schulgottesdiensten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

diese Information der Bistumsleitung zu Schulgottesdiensten kam bei uns an:

Zu den Anfragen hinsichtlich der Zulässigkeit von Schulanfangs- und Schulgottesdiensten darf an dieser Stelle noch kurz Nachfolgendes ausgeführt werden:

  • Schulanfangs- und Schulgottesdienste sind grundsätzlich als „3G-Gottesdienste“ zulässig (Schülerinnen und Schüler gelten als getestet).
  • 3G gilt für alle Teilnehmer/-innen einschl. des liturgischen Dienstes, auch teilnehmende Lehrer/-innen und ggf. Eltern, Verwandte etc.
  • Es gilt Maskenpflicht (medizinische Maske) für die Gesamtdauer des Gottesdienstes.
  • Die gesetzliche Prüfpflicht zur Einhaltung von 3G kann an die Schule delegiert werden, ein Muster für die Übertragung der Prüfpflicht an die Schule liegt bei.

Für weitere Informationen stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung. Senden Sie uns hierzu einfach eine kurze E-Mail an schulpastoral@bistum-augsburg.de