Seit dem 2. August 2026 gilt eine Kennzeichnungspflicht für Inhalte, die mit KI generiert wurden. Für den Unterricht ist das überschaubar. Die Plattformen fobizz und to-teach haben eine kompakte Übersicht für Lehrkräfte zusammengestellt. Wann müssen KI-Bilder und -Texte im Unterricht gekennzeichnen werden, wann nicht und wie kann es ganz konkret umgesetzt werden? Grundlage: Artikel 50 der KI-Verordnung.