Zu Recht ist unsere Gesellschaft gegenüber jeder Form von Gewalt und Machtmissbrauch sensibel, insbesondere gegenüber sexualisierter Gewalt.
Unsere Kirche sucht durch verschiedene Maßnahmen, eine ausreichende Prävention zu gewährleisten, und hat in den letzten Jahren entsprechende Richtlinien erlassen, die auch Religionslehrkräfte umfasst und diese verpflichtet, an einer Informationsveranstaltung zum Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt teilzunehmen.
Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen ist eine gesellschaftliche Tatsache. Um Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene vor Übergriffen zu bewahren, bedarf es eines sensibilisierten Umfeldes, das gegenüber den verschiedenen Formen der Gewalt aufmerksam ist und dort, wo Grenzen verletzt werden oder sexualisierte Gewalt ausgeübt wird, kompetent und konsequent handelt. Ebenso wichtig ist es, das eigene Verhalten verantwortlich zu gestalten. Dazu gehört beispielsweise das angemessene Verhältnis von Nähe und Distanz.
Eine entsprechende Informationsveranstaltung, welche mittlerweile seit sechs Jahren von der diözesanen Koordinationsstelle durchgeführt wird, gibt hierzu Hilfestellung.
Die Teilnahme an einer halbtägigen Informationsveranstaltung ist gemäß diözesaner Präventionsordnung § 12 verpflichtend. (Für die Informationsveranstaltung wird Arbeitsbefreiung gewährt.)
Hinweis:
Es kommt immer wieder vor, dass Teilnehmer die Schulungen vorzeitig verlassen und somit nicht alle Inhalte der Schulung mitbekommen.
Es gibt daher jetzt folgende Regelung:
Wer die Veranstaltung in den letzten 15 Minuten verlässt erhält aus Kulanz eine Teilnahmebestätigung. Wer die Veranstaltung noch früher verlässt erhält keine Teilnahmebestätigung.