Das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) verpflichtet die Diözese Augsburg und die Pfarrkirchenstiftungen unter anderem dazu, die Mitarbeiter/-innen mit den Vorschriften des Gesetztes über den kirchlichen Datenschutz und den jeweils besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen. Die Mitarbeiter/-innen selbst sind gesetzlich verpflichtet, in ihrem Tätigkeitsbereich die für sie geltenden Datenschutzvorgaben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten genau zu beachten.
In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Datenschutz des Bischöflichen Ordinariats werden im Laufe des Schuljahres 2020/21 weitere Veranstaltungen organisiert, um Sie mit den Grundzügen des Datenschutzes vertraut zu machen. Die Veranstaltungen sind regional über die Diözese verstreut, um eine Teilnahme mit möglichst kurzen Wegstrecken zu ermöglichen. Neu ist, dass die Schulungen berufsgruppenspezifisch angeboten werden, um den speziellen Bedürfnissen und Anfragen gerecht zu werden. Außerdem werden die Schulungen auf 30 Teilnehmer/-innen begrenzt.
Die Fortbildungen gelten als vom Dienstgeber veranlasste Qualifizierungsmaßnahme.
Sollten Sie noch keine Datenschutzschulung besucht haben, so bitten wir Sie, dass Sie sich über das Lehrerportal zu einer der ausgeschriebenen Veranstaltungen anmelden.